![]() | Stevia
Lebensmittelrechtlich zugelassen sind Stevia-Produkte als Süßstoffe in Japan, Brasilien, Paraguay, Süd-Korea, Indonesien und der Volksrepublik China. In Paraguay und der Volksrepublik China sind Stevia-Produkte auch zu anderen Zwecken, beispielsweise als Teezubereitung mit pharmazeutischen Wirkungen, zugelassen. Steviolglykoside gelten in den USA als Dietary Supplement. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in München ist S. rebaudiana als Lebensmittel einzustufen. Die Rechtslage auf EU-Ebene ist allerdings noch sehr unsicher. So unterliegen Stevia-Produkte in einigen Staaten Europas noch der "Novel- Foods" - Verordnung. Bis zu einer endgültigen Zulassung duch das Scientific Committee on Food sollten dort Stevia-Produkte deutlich gekennzeichnet sein, um sich von Lebensmitteln / Süßstoffen zu unterscheiden. Steviolglykoside sind die süßen Inhaltsstoffe von Stevia rebaudiana (Bertoni) einem kleinen, mehrjährigen Strauch der Familie Compositae. Die Art Stevia rebaudiana ist in dem Dreiländereck Paraguay, Brasilien und Argentinien beheimatet. Seit Jahrhunderten wird Stevia von den Guaraní als Heilpflanze und Süßmittel genutzt (Handro 19891). Der Süßungsfaktor der Steviolglykoside gegenüber Zucker ist etwa 300. Die Blätter, wie auch isolierte Inhaltsstoffe haben keine Kalorien und beeinflussen nicht den Blutzuckerspiegel. | ![]() |